Beitragsordnung (gemäß § 4 der
Vereinssatzung)
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten
der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein.
- Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr sowie
Gebühren werden vom Vorstand beschlossen.
- Monatsbeiträge:
Kinder und Jugendliche: 10,00 €
Aktive Erwachsene 15,00 €
Passive Erwachsene 4,00 €
- Der Beitrag für Tagesmitgliedschaften richtet sich
nach der Inanspruchnahme des jeweiligen Leistungsangebotes.
- Aufnahmegebühr:
10,00 €
(ausgenommen sind Tagesmitgliedschaften)
- Veränderungen der persönlichen Angaben sind
unverzüglich mitzuteilen.
- Im Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die
Sportversicherung des Landessportbundes Thüringen e.V., die Beiträge für den Thüringischen Tanzsportverband e.V. und die GEMA enthalten.
- Der Einzug des monatlichen Mitgliedsbeitrages erfolgt
durch Abbuchungsverfahren beginnend mit dem ausgeführten Datum im Aufnahmeantrag. Abbuchungen erfolgen vom Girokonto. Für Tagesmitgliedschaften erfolgt die Zahlung als Barzahlung oder
Einzelüberweisung. Rücklastschriften werden in Höhe der anfallenden Kosten berechnet. Die Mahngebühr beträgt pro Mahnung 1,00 €.
- Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 7 der
Satzung möglich.
- Für zusätzliche Sportangebote können gesonderte Gebühren festgelegt werden.
- Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch
Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
Christina Kuliberda René
Trautvetter
1.
Vorsitzende 2. Vorsitzender